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   BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 18/77   

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https://dejure.org/1977,7950
BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 18/77 (https://dejure.org/1977,7950)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1977 - AnwZ (B) 18/77 (https://dejure.org/1977,7950)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 18/77 (https://dejure.org/1977,7950)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtmäßigkeit einer Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 14/70

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 18/77
    Entscheidend ist vielmehr, ob die geistigen Mängel des Bewerbers solcher Art und so erheblich sind, daß er deswegen dauernd unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben (Senatsbeschlüsse vom 24. Februar 1964 - AnwZ (B) 17/63; vom 4. Mai 1970 - AnwZ (B) 2 und 3/70 = EGE XI 19; vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 9/71; vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 14/70).
  • BGH, 24.02.1964 - AnwZ (B) 17/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 18/77
    Entscheidend ist vielmehr, ob die geistigen Mängel des Bewerbers solcher Art und so erheblich sind, daß er deswegen dauernd unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben (Senatsbeschlüsse vom 24. Februar 1964 - AnwZ (B) 17/63; vom 4. Mai 1970 - AnwZ (B) 2 und 3/70 = EGE XI 19; vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 9/71; vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 14/70).
  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 9/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 18/77
    Entscheidend ist vielmehr, ob die geistigen Mängel des Bewerbers solcher Art und so erheblich sind, daß er deswegen dauernd unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben (Senatsbeschlüsse vom 24. Februar 1964 - AnwZ (B) 17/63; vom 4. Mai 1970 - AnwZ (B) 2 und 3/70 = EGE XI 19; vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 9/71; vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 14/70).
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